Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie können die AGB
auch
für einen Ausdruck als
Adobe PDF-Datei
herunterladen:
AGB.pdf (96 KB)
Mit der kostenlosen Acrobat
Reader-Software können Sie Adobe PDF-Dateien anzeigen und drucken.
Wenn Sie den Acrobat Reader noch nicht installiert haben, können Sie ihn
hier gratis herunterladen:
(9,6 MB)
Präambel - (Allgemeine
Grundlagen der Zusammenarbeit)
- Diese 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen'
(im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten - sofern
sie über zwingendes Recht hinausgehen - sowohl von Seiten RST-Design
als auch ihres Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst
klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
- Die AGB sind integrierender
Bestandteil von Werkverträgen, die die fach-männische Durchführung
von Aufträgen durch RST-Design zum Gegenstand haben.
- RST-Design ist berechtigt,
den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte
Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder
teilweise) durchführen zu lassen.
- Der Auftraggeber sorgt
dafür, daß die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung
des Auftrages an seinem Geschäftssitz/dem Erfüllungsort - sofern
dies nicht Teil des Auftrages ist - ein möglichst ungestörtes, dem
raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten
förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber sorgt
weiters dafür, daß RST-Design auch ohne deren ausdrückliche
Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen
zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen
Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von
Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
- Der Tätigkeit von
RST-Design liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde,
die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu
stellende Entgelt beinhaltet.
Die Tätigkeit betreffende Gesprächsprotokolle werden verfasst und
sind gegenzuzeichnen.
Art. 1 Geltungsbereich
und Umfang des Auftrages
- Die AGB gelten, wenn
ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde.
- Zur Festlegung möglichst
klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich
und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie
nur möglich definiert.
Eine derartige Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben
über
folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:
- General/Subunternehmerauftrag
- Graphik-Design (Entwurf,
Ausführungspläne), Ausführung
- kreativer / handwerklicher
Leistungsumfang
- Fremdleistungen
(Lieferungen Dritter)
- Für die Leistungserstellung
sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung.
Es sind dies vor allem:
- Umfassendes Briefing
- Beistellung detaillierter
Unterlagen
- Geschäftsbedingungen
- etc.
Art. 2 Ausführungs-
und Lieferfristen
- Bei übernahme eines
Auftrages durch RST-Design sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise
Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten
bzw. der Lieferungen zu treffen.
- Die in Auftrag gegebenen
Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich bestätigten übergabe
des Werkes (Lieferschein) als erbracht.
- Die vertraglich vereinbarte
Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch RST-Design
(Auftragsbestätigung), wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber
als Kunden zur Verfügung gestellt wurden.
Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten.
Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von RST-Design, ausgenommen bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige
Schadenersatz-pflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe
des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
Art. 3 Entgeltlichkeit
von Präsentationen
- Die Einladung des Auftraggebers,
eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen
definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit
der Präsentation begründet.
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Sollte anläßlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht
vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.
- Durch die Abhaltung der
Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
Art. 4 Urheberrechtliche
Bestimmungen und Nutzungsrechte
- Das gesetzliche Urheberrecht
von RST-Design an ihren Arbeiten ist unverzichtbar.
- Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Leistungen von RST-Design
nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
- Die dem Kunden eingeräumten
Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von
RST-Design als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen
werden.
Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache
mit dem Urheber zu halten.
- Der Kunde ist erst nach
ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die
urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise
zu nutzen.
- Urheberrechtlich geschützte
Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung
des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind
unzulässig.
- Die Entwurfsoriginale
bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert
werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die
Dauer).
- Werden urheberrechtliche
Leistungen von RST-Design über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang
hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, an RST-Design hiefür ein
weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen.
Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
- Bei urheberrechtlich
geschützten Leistungen von RST-Design, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluß
noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr
zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei
Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum
zweiten als Vergütung für die unbeschränkte
übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
- Ist bei Vertragsabschluß
die Vergütung für die uneingeschränkte übertragung aller
Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel
das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der
in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
- RST-Design ist zur Anbringung
ihres Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate
Design auf jedem von ihr entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener
Größe berechtigt.
Art. 5 Verschwiegenheitspflicht
- RST-Design behandelt
alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die
Arbeit beim und mit dem Kunden bekanntgeworden sind, streng vertraulich; insbesondere
werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung
des Auftraggebers zugänglich gemacht.
- RST-Design hält
ihre Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze an;
sie verbürgt sich für deren Verhalten.
Art. 6 Rücktrittsrecht
- Für den Fall der
Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden
von RST-Design ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief
vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist
die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers
nicht erbracht wird.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte,
Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden RST-Design von der Lieferverpflichtung
bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
- Stornierungen durch den
Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch RST-Design möglich.
Im Fall eines Stornos hat RST-Design das Recht, neben den erbrachten Leistungen
und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
Art. 7 Erfüllungsort
und -zeit
- Wenn nichts anderes vereinbart
ist, erbringt RST-Design ihre Leistungen an ihrem Geschäftssitz.
- Die vertraglich vereinbarte
Lieferzeit ist von RST-Design grundsätzlich einzuhalten. Bei von RST-Design
zu verantwortenden Lieferverzug inkl. Nachfrist ist sie verpflichtet, für
den nachweislichen Schaden Ersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
zu leisten.
Art. 8 Honoraransprüche
und Zahlungsbedingungen
- RST-Design hat als Gegenleistung
zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen
Honorars durch den Auftraggeber.
- Das Gesamthonorar setzt
sich gemäß den vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen
Honorarrichtlinien der Werbegraphik-Designer (unverbindliche Verbandsempfehlung
gemäß § 32 Kartellgesetz) im Regelfall aus folgenden Faktoren
zusammen:
- Konzeption (Vorentwurf,
konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation
von Entwurfsarbeiten etc.)
- Entwurfsausarbeitung
(Layout, Muster, Kalkulation etc.)
- Werknutzungsart
(Copyright, Nutzungshonorar)
- Nebenleistungen
(Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung
etc.)
- Zuschläge zum
Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb
österreichs)
- Nebenkosten (Reisespesen,
Telefonkosten etc.)
- Fremdleistungen
- Die von RST-Design gelegten
Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne
jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
im banküblichen Ausmaß verrechnet. Für Teilrechnungen gelten
die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
- Bei Aufträgen, die
mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist RST-Design berechtigt,
nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
- Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.
Art. 9 Honorarhöhe
- Soferne nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach
den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen
Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen
"Honorarrichtlinien für Werbegraphik-Designer".
- Die dort ausgewiesenen
Honorarsätze gelten als Mindesttarife.
Art. 10 Haftung und Gewährleistung
- RST-Design ist verpflichtet,
die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen
und dabei alle Interessen seines Kunden zu wahren.
RST-Design haftet für Schäden nur im Falle, daß ihr Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftraggeber seinerseits
haftet dafür, daß RST-Design die zur Erstellung der Leistung notwendigen
Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
- Schadenersatzanspruch
kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten
vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach
dem anspruchsbegründenden Ereignis - eingeschränkt auf die von RST-Design
abgedeckten Aufgabenbereiche - gerichtlich geltend gemacht werden.
- Wird die Tätigkeit
unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hievon
benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des
Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen
den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
- Der Auftraggeber hat
Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von RST-Design
zu vertreten sind und ihr umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden.
Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten RST-Design-Leistung.
- Der Auftraggeber hat
bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf
Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung
für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.
Art. 11 Anzuwendendes Recht,
Gerichtsstand
- Für den Auftrag,
seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur
österreichisches Recht, soferne nichts anderes vereinbart wurde.
- Gerichsstand ist Wien.
Art. 12 Sonstiges
Für den Fall, daß
einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
Hinweis:
Diese AGB wurden nach den
gültigen AGB des Österreichischen
Fachverband Werbung und Marktkommunikation erstellt